Im Norden des Comer Sees können Sie einen wunderschönen Urlaub mit Ihrem vierbeinigen Freund verbringen. Es gibt zahlreiche Hotels, Campingplätze und Apart-Hotels, die Sie gerne im Zweiergespann begrüßen. Mehrere Spazierwege erwarten Sie und Ihrem Hund, wie beispielsweise die schönen, am See entlangführenden Fahrradwege oder die Wanderwege im Naturschutzgebiet Pian di Spagna (denken Sie immer daran, den Hund an der Leine zu führen und Hundekottüten dabei zu haben).
Auch zu Besichtigungen der üppigen Gärten der am Comer See gelegenen Villen (Villa Carlotta, Villa Balbianello, Villa Monastero, Villa Cipressi, Villa Melzi, Villa Olmo) können Sie Ihren geliebten Vierbeiner problemlos mitnehmen (ausschließlich in den Gärten), sofern er angeleint ist und sie Hundekottüten dabeihaben.
Auch zur Festung Fuentes und zur Abtei Piona kann man seinen Hund mitnehmen. Allerdings ist der Zugang zur Kirche und zu heiligen Gebäuden mit Hund verwehrt.
Für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Hund finden Sie hier alle den Transport von Tieren betreffende Verordnungen.
NAVIGAZIONE LAGO DI COMO (BOOT)
Alle Hunde die auf die Schiffe zugelassen sind, stehen unter der Haftpflicht der Besizter oder der Halter. Das Ausmaß der Leine muss 1.50 M. nicht überschreiten. Der Besitzer muss außerdem, ein Maulkorb (hart oder weich) mitbringen. Der Kapitän kann entscheiden, bei erheblichen Gedränke auf dem Schiff oder falss dadurch die Sicherheit der Reisenden gefährdet wird, dass der Tiertransport zum Teil oder komplett ausgeschlossen wird.
Kleine Hunde (Widerristhöhe niedriger als 50 Cm) werden kostenlos transportiert. Mittelgroße und große Hunde (Widerristhöhe großer als 50 Cm) werden mit reduzierte Preise transportiert (ohne Nachtrag auf Gleitboote). Hunde die zur Blindenführung oder für taube Menschen gebraucht werden sind keiner Basteuerung oder Einschränkungen unterzogen. Für Abonnements oder Beförderungsbedingungen von anderen Tieren, bitte kontaktieren die Fahrkartenschalter.
ASF AUTOLINEE
Jede mit einem Reisedokument ausgestattete Person kann einen kleinen, angeleinten Hund mit Maulkorb oder ein sonstiges Haustier befördern, sofern dieses in einem hierfür vorgesehenen Käfig untergebracht ist und ein entsprechendes Extra-Ticket zu dem geltenden Tarif gelöst wurde. Während des Transports muss das Tier an der Leine, auf dem Arm und bei der begleitenden Person gehalten werden (auf keinen Fall auf dem Sitz) und darf andere Fahrgäste nicht stören: Sollten sich andere Fahrgäste gestört fühlen, muss das Tier den Bus verlassen. Der Reisende hat in diesem Fall kein Anrecht auf Erstattung der Tickets.
Der Transport von Tieren kann im Falle überfüllter Busse abgelehnt werden. Blindenhunde sind immer fahrberechtigt und benötigen kein Ticket, es sei denn, dass die blinde Person in Gesellschaft eines vom Ticket befreiten Begleiters reist.
STPS
Der Transport von Tieren ist ausschließlich gestattet, wenn Vorrichtungen (Maulkorb, Transportkäfig, Kisten, usw.) verwendet werden, die ein verletzendes oder gefährliches Verhalten des Tieres verhindern. Der Transport von Blindenhunden ist kostenfrei. Kleine Hunde und andere kleine Haustiere können auf dem Arm ihres Besitzers oder in einem Käfig, bzw. in einem geschützten Behälter von unter 55x40x20 cm kostenfrei reisen. Größere Hunde sind transportberechtigt, sofern ein Ticket für 1,60 € für sie gelöst wurde und der Reisende über ein sogenanntes weißes Ticket verfügt, während Reisende mit einem andersfarbigen Ticket für das Tier ein Ticket für 1,90 € lösen müssen.
TRENORD
Der Transport von Hunden, Katzen und anderen Haustieren (maximal 1 pro Person) ist in der 1. und 2. Klasse kostenfrei, sofern dieser im entsprechenden Käfig von maximal 70x30x50 Größe und mit einer Beschaffenheit erfolgt, die Verletzungen oder Schäden anderer Fahrgäste sowie am Fahrzeug ausschließt. Der Transport eines Hundes beliebiger Größe an der Leine ist erlaubt, setzt jedoch das Lösen eines entsprechenden Fahrscheins (50 % des regulären Tickets für eine einfache Fahrt) und das Tragen eines Maulkorbs sowie den Nachweis der Anmeldung des Hundes im Hundemelderegister voraus. Dieser Transport ist mit Ausnahme der Uhrzeiten von 7:00 Uhr bis 9:30 Uhr und von 17:30 Uhr bis 19:30 Uhr an Wochentagen von Montag bis Freitag erlaubt. Diese Uhrzeiten gelten nicht für Hunde von Fahrgästen, die über ein Flugticket verfügen und in MXP Zügen vom oder zum Flughafen reisen. Blindenhunde reisen kostenlos und ohne Einschränkungen.
POSTAUTO UND SBB
Kleine Hunde bis 30 cm Schulterhöhe (Risthöhe) in Transportboxen, Körben oder anderen tiergerechten Behältern dürfen Sie – wie Handgepäck auch – unentgeltlich in die Personenwagen mitnehmen.
Für Hunde jeder Grösse, die in Personen- oder Gepäckwagen mitgenommen werden, müssen Sie in allen Fällen den halben Preis für die 2. Klasse bzw. den allenfalls vorgesehenen Mindestfahrpreis (Hunde-Tageskarte, Hunde-GA) bezahlen.
SEILBAHNEN
Hunde haben nur angeleint und mit Maulkorb Zutritt. Bezüglich der Tarife siehe die Websites der verschiedenen Seilbahnbetreiber des Gebiets (siehe Seite "Fortbewegung").
Wenn Sie Ihren Hund einmal nach Herzenslust am Strand austoben lassen möchten, finden Sie ganz in der Nähe vom "Alto Lario" in Dervio den Dog-Beach (Ortschaft Foppa) und in Perledo bei Varenna den Bau Bau Beach Malpensata. An diesen Hundestrände können sich Hunde ohne Maulkorb und Leine frei unter der Aufsicht ihres Herrchens bewegen. Ein Zaun verhindert, dass die Hunde auf die Straße laufen.
Bei Bedarf können Sie sich an einen der Tierärzte im Gebiet wenden, die sich um Ihren vierbeinigen Freund kümmern werden.
> Galperti Corrado: Via Parravicini n° 6, Colico - Tel: +39 0341 930716
> Petruzzellis Francesco: Via Campiedi n° 1, Dongo - Tel: +39 0344 82165
> Cerati Pisoni Rita: Via Lusardi n° 68, Menaggio - Tel: +39 0344 32990
Hier finden Sie die Tiergeschäfte:
> Animalia Snc: Via Scannagatta n° 2, Dongo - Tel: +39 0344 82793